Steuerberater Dipl.-Vw. Dr. Heribert Zweipfennig
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Am bekanntesten ist die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers/vereidigter Buchprüfers in seiner Funktion als Jahresabschlussprüfer von Kapitalgesellschaften, die der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung unterliegen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht von Jahresabschlüssen unterliegen, jedoch trotzdem ihre Jahresabschlüsse auf freiwilliger Basis prüfen lassen, soweit sie Bedarf an testierten Jahresabschlüssen zur eigenen Sicherheit und Kontrolle oder zur Vorlage bei Außenstehenden, zum Beispiel Kreditinstituten, haben.

Aufgrund seiner umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen ist der Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer der qualifizierte Berater seiner Mandanten auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation. Als Unternehmensberater im weiteren Sinne hat er wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und auch wirtschaftsrechtliche Aufgaben seiner Mandanten zu berücksichtigen und zu lösen.

Aufgrund seiner Ausbildung ist er berechtigt, in Angelegenheiten, mit denen er beruflich befasst ist, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese mit seinen unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang stehen.

Der Umfang der Prüfungsbefugnis der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer unterscheidet sich. Die gesetzliche Prüfungspflicht der vereidigten Buchprüfer beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbH ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z.B. Versicherungsgesetz) prüfungspflichtig sind. In allen anderen Tätigkeitsbereichen bestehen ansonsten keine Unterschiede.


Aufsichtsbehörde:

Wirtschaftsprüferkammer Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen, Frankfurt
http://www.wpk.de

 

Mitgliedschaft:
Deutscher Buchprüferverband e.V. (DBV), Düsseldorf
http://www.dbvev.de/